A. Allgemeines Unter der Bezeichnung „Drift Company“ betreibt die Ernst Harrach Gesellschaft m.b.H. eine Rallyeschule (Punkt B unten), und ein Rallyetaxi (Punkt C unten). Die Ernst Harrach Gesellschaft m.b.H. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen in das Firmenbuch des Landesgerichtes Korneuburg unter der Firmenbuchnummer FN 65214 d, mit der Geschäftsanschrift 2471 Gerhaus, Meierhofgasse 1, E-Mail: sek@harrach.at, Telefon: 0676/88228700. Die Ernst Harrach Gesellschaft m.b.H. ist Vertragspartnerin aller Kunden der Rallyeschule und des Rallyetaxis gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jedem Kunden werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrages nachweislich zu Kenntnis zu gebracht; dies ist vom Kunden mit Unterschrift auf dem jeweiligen Anmeldeformular bzw. auf der jeweiligen Fahrzeugbuchung zu bestätigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden überdies in den Räumlichkeiten der Drift Company durch Aushang ersichtlich gemacht. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) unberührt. Alle im Folgenden verwendeten personenbezogenen Ausdrücke gelten für Männer und Frauen in gleicher Weise. B. Rallyeschule1. ALLGEMEINESDie Drift Company bietet Kurse an, mit denen Inhaber eines Führerscheines der Führerscheinklasse B oder einer gleichwertigen ausländischen Lenkerberechtigung fahrtechnische Fähigkeiten im Bereich des Rallyesports erwerben bzw. erweitern können.
Mit Anmeldung durch den Kunden erteilt dieser der Drift Company einen Ausbildungsauftrag gemäß dem vereinbarten Ausbildungs- und Leistungspaket. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Drift Company zustande. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung gebuchten Ausbildungs- und Leistungspaket. Die Ausbildungs- und Leistungspakete beinhalten die Durchführung eines theoretischen und praktischen Unterrichtes. 2. VERTRAGSDAUER Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Ausbildung mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages folgt. Der Ausbildungsvertrag endet mit Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen eines gebuchten Ausbildungs- und Leistungspaketes durch den Kunden. Der Ausbildungsvertrag endet jedoch vorzeitig, wenn der Kunde die unter Punkt 3. genannten erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für das Ausbildungs- und Leistungspaket nicht nachweisen kann.
3. VORAUSSETZUNGEN DER TEILNAHME Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die Voraussetzungen der Verkehrszuverlässigkeit, der erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie der gesundheitlichen Eignung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung erfüllt. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang vor Beginn des Unterrichtes bekanntzugeben, ob
a) er an Krankheiten leidet, die seine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen;
b) eine Schwangerschaft besteht;
c) ihm die Lenkerberechtigung entzogen worden ist;
d) er die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit beeinträchtigende Substanzen wie Alkohol, Medikamente oder Suchtmittel oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden Mittel zu sich genommen hat.
Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht über die oben angeführten Voraussetzungen, so treffen ihn ungeachtet der sich daraus ergebenden Beendigung des Vertrages die in Punkt 4. festgelegten Zahlungspflichten. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Suchtmitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden, die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit beeinflussenden Mitteln steht, so wird er vom Unterricht ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde für die Ausbildung erforderliche Teile des Unterrichtes – aus welchen Gründen auch immer – versäumt, hat er diese nachzuholen. Die Drift Company ist berechtigt, das Entgelt vom Kunden auch dann zu verlangen, wenn der Grund der Säumnis nicht in ihrer Sphäre lag. Die Benutzung der Schulfahrzeuge und der Schulungseinrichtung ist dem Kunden nur unter Aufsicht eines Beauftragten bzw. Instruktors der Drift Company gestattet. Bei der Fahrausbildung ist den Anordnungen des Instruktors unbedingt Folge zu leisten. Handelt der Kunde dieser Pflicht zuwider, ist die Drift Company nach Abmahnung berechtigt, diesen mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Fahrlehrgang auszuschließen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch der Drift Company bei Zuwiderhandeln durch den Kunden bleibt davon unberührt.
Der Unterricht beginnt am Standort bzw. auf dem Schulungsgelände der Rallyeschule und endet auch dort. Auf dem Schulungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung nicht. Während des gesamten Fahrtrainings auf dem Schulungsgeländes besteht für den Kunden Gurt- und Helmpflicht. Auf dem Schulungsgelände ist beim Fahren mit dem Schulfahrzeug ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Es gilt striktes Überholverbot. Gegenteiliges Verhalten des Kunden ist nur auf Grund ausdrücklicher Anweisungen von Beauftragten bzw. der Instruktor der Drift Company zulässig.
Auf den Zufahrtsstraßen zum Übungsgelände sowie der Roadbookstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung. Hier besteht Gurtpflicht, das benutzen eines Helms ist optional. Das Mitfahren Dritter oder die Mitnahme von Tieren im Schulfahrzeug ist unzulässig. Das Rauchen im Schulfahrzeug ist verboten. Wird festgestellt, dass der Kunde nach Absolvierung des Ausbildungs- und Leistungspaketes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch nicht erlangt hat, ist die Ausbildung zur Erlangung des Ausbildungszieles gemäß den Bedingungen des Ausbildungs- und Leistungspaketes fortzusetzen.
4. AUSBILDUNGSKOSTEN, STORNIERUNG, ZAHLUNGSVERZUG Die Ausbildungskosten bestimmen sich nach dem vereinbarten Ausbildungs- und Leistungspaket. Wenn nicht anders angegeben beinhalten alle Preise die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20 %. Der Kunde hat die Kosten innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung zu zahlen, wobei das Einlangen des Betrages bei der Drift Company maßgeblich ist. Vereinbarte Kurstermine können aus sachlich gerechtfertigten Gründen verschoben oder abgesagt werden. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere Unwetter, Verhinderung eines Fahrtrainers, Schäden am Fahrzeug, Nichterreichen der Mindestzahl an Kursteilnehmern oder höhere Gewalt. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch die Drift Company nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Termine oder Teilleistungen hinausgehenden Ersatzansprüche zu. Kommt es zu einer dauernden Absage eines Kurses, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Teilnahmegebühr. Der Kunde kann vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang des Rücktrittsschreibens bei der Drift Company an.
Tritt der Kunde vom Ausbildungsvertrag zurück, so werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
a) Bis 31 Tage vor Ausbildungsbeginn: 30 % der Ausbildungskosten;
b) bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn: 50 % der Ausbildungskosten;
c) bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn: 80 % der Ausbildungskosten;
d) weniger als 7 Tage vor Ausbildungsbeginn oder Nichterscheinen zur Ausbildung: 100 % der Ausbildungskosten. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn die Drift Company den Rücktritt zu vertreten hat. Im Fall der Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung hat der Kunde die bis zu seiner Mitteilung an Drift Company von ihm bis dahin in Anspruch zu nehmenden bzw. genommenen Leistungen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4 % zu bezahlen. Die Drift Company ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens durch Drift Company bleibt davon unberührt. Für Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen in Höhe von € 10,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Mahnung verrechnet. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht anderes bestimmt ist, ist die Drift Company berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen bzw. Teilleistungen, welche durch den Kunden – aus welchen in seiner Sphäre liegenden Gründe auch immer, z.B. wegen Krankheit oder Unfall – versäumt wurden, den im Ausbildungs- und Leistungspaket jeweils für diese Leistung bzw. Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen. 5. HAFTUNG Die Drift Company ist ausschließlich zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umfang des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages verpflichtet. Die Drift Company übernimmt keine Haftung für Schäden an oder für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden während der Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung, sofern Drift Company bzw. seinen Mitarbeitern oder dieser zurechenbaren Personen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt die Drift Company keine Haftung. Im Übrigen ist jede Haftung von der Drift Company ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt. Der Kunde hat die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden auf dem Trainingsgelände, z.B. an Bäumen, Grünflächen oder Tieren, zu tragen. Dasselbe gilt für Schäden an Trainingsfahrzeugen, Einrichtungen und sonstigen Sachen der Drift Company oder Dritter auf dem Trainingsgelände. Technische Schäden am Schulfahrzeug gehen zu Lasten der Drift Company, sofern dem Kunden kein Vorsatz oder keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.
Die Schulfahrzeuge sind für Fahrten auf dem Schulungsgelände der Drift Company sowie auf den Feldwegen und der Roadbookstrecke haftpflichtversichert. Bei bestimmten Ausbildungs- und Leistungspaketen besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, wobei der Selbstbehalt vom Fahrzeugtyp und damit vom Kunden gewählten Ausbildungs- und Leistungspaket abhängig ist. Die Vollkaskoversicherung gilt jedoch nur für Fahrten auf dem Schulungsgelände der Drift Company, nicht jedoch auf den Feldwegen und der Roadbookstrecke.C. Rallyetaxi1. ALLGEMEINES Die Drift Company bietet die Möglichkeit an, mit einem Rallyefahrzeug als Co-Pilot an einer Schottersonderprüfung teilzunehmen. Nach einer praktischen Einführung in die Technologie eines Rallyeautos erhält der Kunde Einblick in die Aufgaben und Pflichten eines Co-Piloten während einer Rallye. Mit Anmeldung durch den Kunden bucht dieser bei der Drift Company ein vereinbartes Ausbildungs- und Leistungspaket. Der Vertrag kommt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Drift Company zustande. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung gebuchten Ausbildungs- und Leistungspaket2. VERTRAGSDAUER Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt der Vertrag mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Vertrages folgt. Der Vertrag endet mit Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen eines gebuchten Ausbildungs- und Leistungspaketes durch den Kunden. Der Ausbildungsvertrag endet jedoch vorzeitig, wenn der Kunde die unter Punkt 3. genannten erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für das Ausbildungs- und Leistungspaket nicht nachweisen kann. 3. VORAUSSETZUNGEN DER TEILNAHME Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die Voraussetzungen der Verkehrszuverlässigkeit, der erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie der gesundheitlichen Eignung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung erfüllt. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang vor Beginn der Fahrt bekanntzugeben, ob
a) er an Krankheiten leidet, die seine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen;
b) eine Schwangerschaft besteht;
c) ihm die Lenkerberechtigung entzogen worden ist;
d) er die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit beeinträchtigende Substanzen wie Alkohol, Medikamente oder Suchtmittel oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden Mittel zu sich genommen hat. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht über die oben angeführten Voraussetzungen, so treffen ihn ungeachtet der sich daraus ergebenden Beendigung des Vertrages die in Punkt 4. festgelegten Zahlungspflichten. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Suchtmitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden, die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit beeinflussenden Mitteln steht, so wird er von der Fahrt ausgeschlossen. Bei der Mitfahrt ist den Anordnungen des Rallyefahrers unbedingt Folge zu leisten. Handelt der Kunde dieser Pflicht zuwider, ist die Drift Company nach Abmahnung berechtigt, diesen mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an einer Rallyefahrt auszuschließen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch der Drift Company bei Zuwiderhandeln durch den Kunden bleibt davon unberührt. Die Mitfahrt beginnt am Standort bzw. auf dem Übungsgelände oder den Feldwegen der Drift Company und endet auch dort. Das Mitfahren Dritter oder die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug ist unzulässig. Während der gesamten Fahrt besteht für den Kunden Gurt- und Helmpflicht. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. 4. AUSBILDUNGSKOSTEN, STORNIERUNG, ZAHLUNGSVERZUG Die Kosten bestimmen sich nach dem vereinbarten Leistungspaket. Wenn nicht anders angegeben beinhalten alle Preise die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20 %. Der Kunde hat die Kosten innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung zu zahlen, wobei das Einlangen des Betrages bei Drift Company maßgeblich ist. Vereinbarte Kurstermine können aus sachlich gerechtfertigten Gründen verschoben oder abgesagt werden. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere Unwetter, Verhinderung eines Rallyefahrers, Schäden am Fahrzeug, Nichterreichen der Mindestzahl an Kursteilnehmern oder höhere Gewalt. Werden entfallene Termine nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch die Drift Company nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Termine oder Teilleistungen hinausgehenden Ersatzansprüche zu. Kommt es zu einer dauernden Absage eines Kurses, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Teilnahmegebühr. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang des Rücktrittsschreibens bei der Drift Company an. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
a) Bis 31 Tage vor Ausbildungsbeginn: 30 % der Ausbildungskosten;
b) bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn: 50 % der Ausbildungskosten;
c) bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn: 80 % der Ausbildungskosten;
d) weniger als 7 Tage vor Ausbildungsbeginn oder Nichterscheinen zur Ausbildung: 100 % der Ausbildungskosten. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn die Drift Company den Rücktritt zu vertreten hat. Im Fall der Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung hat der Kunde die bis zu seiner Mitteilung an die Drift Company von ihm bis dahin in Anspruch zu nehmenden bzw. genommenen Leistungen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4 % zu bezahlen. Die Drift Company ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens durch die Drift Company bleibt davon unberührt. Für Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen in Höhe von € 10,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Mahnung verrechnet. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht anderes bestimmt ist, ist die Drift Company berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen bzw. Teilleistungen, welche durch den Kunden – aus welchen in seiner Interessenssphäre liegenden Gründe auch immer, z.B. wegen Krankheit oder Unfall – versäumt wurden, den im Ausbildungs- und Leistungspaket jeweils für diese Leistung bzw. Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen. 5. HAFTUNG Die Drift Company ist ausschließlich zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umfang des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages verpflichtet. Die Drift Company übernimmt keine Haftung für Schäden an oder für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden während der Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung, sofern die Drift Company bzw. seinen Mitarbeitern oder dieser zurechenbaren Personen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt die Drift Company keine Haftung. Im Übrigen ist jede Haftung von der Drift Company ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt. Der Kunde hat die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden auf dem Trainingsgelände, z.B. Grünflächen oder Tieren, zu tragen. Dasselbe gilt für Schäden an dem Rallyefahrzeug, Einrichtungen und sonstigen Sachen der Drift Company oder Dritter auf dem Übungsgelände.D. Schlussbestimmungen1. ERFASSUNG DER KUNDENDATEN, DATENSCHUTZ Mit der Anmeldung zur Rallyeschule und zum Rallyetaxi erteilt der Kunde die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Den Kunden betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die Administration während der Ausbildung und/oder für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Vorgänge unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte sowie die Erstellung personenbezogener Auswertungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, der Drift Company während der Dauer des Vertrages jede Änderung seiner bekanntgegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unverzüglich mitzuteilen.
2. ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN FÜR DIE RALLYESCHULE UND DAS RALLYETAXI Allfällige von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Aufrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Ernst Harrach Gesellschaft m.b.H. ist nur mit von dieser ausdrücklich schriftlich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zulässig. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Ernst Harrach Gesellschaft m.b.H. gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vereinbart.